Nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus nicht mehr nur an die Inzidenz der Neuinfektionen gebunden.
Folgende Indikatoren werden zusätzlich zur Bewertung der Infektionslage herangezogen:
- Hospitalisierungsinzidenz
- verfügbare intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten (Bettenbelegung)
- die Anzahl der gegen Covid-19 geimpften Personen
Die Bundesländer können je nach regionalen Gegebenheiten entlang der oben genannten Indikatoren eigenständig entscheiden, welche Maßnahmen angemessen sind.
Zusätzlich gelten für geimpfte, genesene oder getestete Personen besondere Zugangsrechte zum Beispiel bei Veranstaltungen, in Krankenhäusern oder beim Sport in Innenräumen. Diese 3G-Regel haben Bund und Länder am 10. August gemeinsam beschlossen.
Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses sind die Bundesländer in eigener Verantwortung zuständig.